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WRP 2008, 1274
OLG Frankfurt a. M. 
Verschulden (Beschluss vom 10.04.2008, 6 W 36/08)

Der Schuldner eines Unterlassungstitels hat eindeutige Belehrungen und Anweisungen zu erteilen und deren Ausführung genau zu überwachen, um die Befolgung des Unterlassungsgebotes sicherzustellen.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2008, 1274 (Beschluss vom 10.04.2008, 6 W 36/08)

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