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WRP 2008, 1270
OLG Düsseldorf 
Homecare Apotheke Deutschland (Urteil vom 15.01.2008, I-20 U 99/07)

Der Namensbestandteil „Homecare“ im Namen einer Apotheke erweckt den unzutreffenden Eindruck, es bestehe ein Zusammenhang mit Einrichtungen der ambulanten Pflege. Die Verwendung des Wortes „Deutschland“ ist dagegen lediglich ein Hinweis auf den Sitz des Unternehmens.

OLG Düsseldorf, WRP 2008, 1270-1272 (Urteil vom 15.01.2008, I-20 U 99/07)

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