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WRP 2008, 1272
OLG Frankfurt a. M. 
Klageantrag bei unzulässiger Telefonwerbung (Urteil vom 15.05.2008, 6 U 36/03)

Bei der Fassung des Klageantrages bezüglich unzulässiger Telefonwerbung müssen, damit dieser hinreichend bestimmt ist, neben dem konkreten Verletzungsfall auch die Umstände aufgeführt sein, aus denen sich die Wettbewerbswidrigkeit des beanstandeten Vorfalls ergibt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2008, 1272-1274 (Urteil vom 15.05.2008, 6 U 36/03)

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