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ZFWG 2016, 383
VG Darmstadt 
Örtliche Zuständigkeit für Klage auf Erteilung einer Buchmachererlaubnis (Beschluss vom 08.03.2016, 3 K 1284/14.DA)

Die Buchmachererlaubnis nach § 2 RennwLottG ist ein ortsgebundenes Recht i. S. v. § 52 Nr. 1 VwGO.

VG Darmstadt, ZfWG 2016, 383 (Beschluss vom 08.03.2016, 3 K 1284/14.DA)

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