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ZFWG 2016, 383
VG Berlin 
Trennungsgebot bezüglich Sportwettvermittlung und Spielhallen im AG GlüStV Bln ist verfassungs- und unionsrechtskonform (Urteil vom 09.03.2016, 4 K 1.16)

Die Vorschrift des § 9 Abs. 5 AG GlüStV Bln, nach der eine Wettvermittlungsstelle im Land Berlin nicht in einer Spielhalle eingerichtet werden darf (Trennungsgebot), ist weder europa- noch verfassungsrechtlich zu beanstanden (wie VG Cottbus, Urteil vom 11. Juni 2015, 3 K 1152/12).

VG Berlin, ZfWG 2016, 383 (Urteil vom 09.03.2016, 4 K 1.16)

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