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ZNER 2010, 165
BGH 
2. Keine Verdrängung des konzessionsvertraglichen Eigentumsüberlassungsanspruchs durch § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG (Urteil vom 29.09.2009, EnZR 14/08, EnZR 15/08)

Der in der Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrages vorgesehene Anspruch der Gemeinde, das örtliche Versorgungsnetz bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vom weichenden Energieversorgungsunternehmen zu erwerben, wird nicht dadurch berührt, dass das Gesetz inzwischen einen Anspruch des neuen Energieversorgungsunternehmers auf Überlassung der für den Betrieb der Netze notwendigen Verteilungsanlagen vorsieht. …

BGH, ZNER 2010, 165-168 (Urteil vom 29.09.2009, EnZR 14/08, EnZR 15/08)

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