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Wettbewerb
29.09.2020
Wettbewerb
EuGH: Der Gerichtshof, der mit einer Auslegungsfrage in Bezug auf die Modalitäten der Durchführung einer Entscheidung der Kommission befasst war, mit der Frankreich ...

... für eine mit dem Gemeinsamen Markt für unvereinbar erklärte staatliche Beihilfe sanktioniert wurde, stellt die Ungültigkeit dieser Entscheidung fest

Der EuGH hat mit Urteil vom 17. 9. 2020 – Rs. C-212/19; Ministre de l’Agriculture et de l’Alimentation gegen Compagnie des pêches de Saint-Malo, ECLI:EU:C:2020:726 – entschieden:

Die Entscheidung 2005/239/EG der Kommission vom 14. Juli 2004 über Beihilfemaßnahmen, die Frankreich zugunsten der Aquakultur- und Fischereiunternehmen durchgeführt hat, ist ungültig, soweit sie die Ermäßigung der Gehaltsabzüge bei den Beschäftigten, die die Französische Republik für den Zeitraum vom 15. April bis 15. Oktober 2000 zugunsten der Fischereiunternehmen gewährt hat, als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe einstuft.

(Tenor)

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