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Wettbewerb
05.05.2021
Wettbewerb
EuGH-Schlussanträge: Nach Ansicht von GA Pitruzzella kann ein nationales Gericht eine Tochtergesellschaft dazu verurteilen, die Schäden zu ersetzen, ...

... die durch das wettbewerbswidrige Verhalten der Muttergesellschaft, die alleinige Adressatin der von der Kommission verhängten Geldbuße ist, entstanden sind

GA Pitruzzella schlägt mit Schlussanträgen vom 15. 4. 2021 – Rs. C-882/19; Sumal, S.L. gegen Mercedes Benz Trucks España S.L.; ECLI:EU:C:2021:293 dem Gerichtshof vor, die vierte Vorlagefrage der Audiencia provincial de Barcelona (Provinzgericht Barcelona, Spanien) für unzulässig zu erklären und die ersten drei Vorlagefragen wie folgt zu beantworten:

Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass im Rahmen einer Schadensersatzklage wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden eine Gesellschaft für den Schaden haftbar gemacht werden kann, der durch einen Verstoß gegen diesen Artikel entstanden ist, für den nur die Gesellschaft, die sie kontrolliert, von der Kommission mit einer Sanktion belegt wurde, wenn zum einen im Hinblick auf die wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen zwischen den betreffenden Einheiten nachgewiesen ist, dass sie zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zuwiderhandlung begangen wurde, eine wirtschaftliche Einheit bildeten, und zum anderen, dass das Verhalten der Tochtergesellschaft auf dem von dem rechtswidrigen Verhalten der Muttergesellschaft betroffenen Markt wesentlich zur Verwirklichung des mit diesem Verhalten verfolgten Ziels und dem Eintritt der Auswirkungen der Zuwiderhandlung beigetragen hat.

(Schlussanträge)

 

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