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Wirtschaft
26.10.2021
Wirtschaft
EuGH: Das Unionsrecht verbietet einem Mitgliedstaat, eine Schiedsvereinbarung abzuschließen, die den gleichen Inhalt hat ...

... wie eine in einem zwischen Mitgliedstaaten abgeschlossenen Investitionsabkommen enthaltene ungültige Schiedsklausel

Der EuGH (Große Kammer) hat mit Urteil vom 26. 10. 2021 – Rs. C-109-20; Republik Polen gegen PL Holdings Sàrl, ECLI:EU:C:2021:875 – entschieden:

Die Art. 267 und 344 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, die es einem Mitgliedstaat erlauben, mit einem Investor eines anderen Mitgliedstaats ad hoc eine Schiedsvereinbarung abzuschließen, die die Fortsetzung eines Schiedsverfahrens ermöglicht, das auf der Grundlage einer Schiedsklausel eingeleitet wurde, die inhaltsgleich mit der Schiedsvereinbarung, in einem zwischen diesen beiden Mitgliedstaaten geschlossenen internationalen Abkommen enthalten und wegen ihrer Unvereinbarkeit mit diesen Artikeln ungültig ist.

(Tenor)

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