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Wirtschaft
12.12.2024
Wirtschaft
EuGH: Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn: Das Unionsrecht steht dem nicht entgegen, dass diese Rechte entsprechend einem Urteil des Gerichtshofs wieder eingetragen werden, ...

... selbst wenn ihre ursprüngliche Eintragung rechtswidrig war

EuGH, Urteil vom 12. 12. 2024 – Rs. C-419/23; CN gegen Nemzeti Földügyi Központ; ECLI:EU:C:2024:1016

Tenor

Art. 63 AEUV und Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, wonach das an einer im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats belegenen landwirtschaftlichen Parzelle bestellte Nießbrauchsrecht, das nach seiner bestandskräftigen Eintragung in das Grundbuch aufgrund der Wirkung einer gegen diese Artikel verstoßenden Regelung dieses Mitgliedstaats erloschen ist und im Grundbuch gelöscht wurde, auf Antrag der Person, der dieses Recht entzogen wurde, selbst dann wieder in das Grundbuch einzutragen ist, wenn seine ursprüngliche Eintragung gegen die zum Zeitpunkt dieser Eintragung geltenden nationalen Rechtsvorschriften verstieß.

(Tenor)

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