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Politiken
25.06.2020
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EuGH: Das Europäische Parlament hatte das Recht, den Haushaltsplan der Union für 2018 in zweiter Lesung in Brüssel anzunehmen

EuGH (2. Kammer), Urteil vom 25. 6. 2020 – Rs. C-92/18; Frankreich gegen Parlament, ECLI:EU:C:2020:506

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Französische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Europäischen Parlaments.

3. Das Großherzogtum Luxemburg trägt seine eigenen Kosten.

(Tenor)

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