R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Politiken
20.01.2021
Politiken
EuGH: Im Gegensatz zum Europäischen Haftbefehl kann eine Europäische Ermittlungsanordnung von der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats erlassen werden,

... die der Gefahr ausgesetzt ist, Einzelweisungen der Exekutive unterworfen zu werden

Der EuGH (Große. Kammer) hat mit Urteil vom 8. 12. 2020 – Rs. C-584/19; A. u. a., Beteiligte: Staatsanwaltschaft Wien, ECLI:EU:C:2020:1002 – entschieden:

Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen sind dahin auszulegen, dass unter die Begriffe „Justizbehörde“ und „Anordnungsbehörde“ im Sinne dieser Bestimmungen der Staatsanwalt eines Mitgliedstaats oder ganz allgemein die Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats fällt, unabhängig davon, ob zwischen diesem Staatsanwalt oder dieser Staatsanwaltschaft und der Exekutive dieses Mitgliedstaats möglicherweise ein rechtliches Unterordnungsverhältnis besteht und dieser Staatsanwalt oder diese Staatsanwaltschaft der Gefahr ausgesetzt ist, im Rahmen des Erlasses einer Europäischen Ermittlungsanordnung unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive unterworfen zu werden.

(Tenor)

stats