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Politiken
29.07.2013
Politiken
Europäisches Parlament: Plenartagung Wirtschaft und Währung am 3. 7. 2013

OGAW: Schutz für Kleinanleger: Nach dem vom Parlament am 3. 7. 2013 verabschiedeten Gesetzentwurf würden die OGAW dazu verpflichtet, eine einzige "Verwahrstelle" (Wertpapierfirma oder Kreditinstitut) zu benennen, die die Zahlungen der Anleger in den Fonds überwacht und als Verwahrer ihrer Vermögenswerte wirkt. Die Verwahrstelle könnte für etwaige Verluste von Vermögenswerten haften, selbst wenn diese von anderen gehalten werden. Die Fondsmanager würden verpflichtet, keine Investitionsrisiken einzugehen, denen die OGAW-Investoren nicht zugestimmt haben. Wenn ein OGAW Verluste macht, würde ihre Vergütung gekürzt oder zurückgehalten. Bei Missachtung der Regeln für Genehmigung und Berichterstattung sind verwaltungsrechtliche und optional strafrechtliche Sanktionen vorgesehen.

EP, PM vom 3. 7. 2013 - REF : 20130628IPR14591

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