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RIW 2012, 50
EuGH 
Patentierungsverbot für Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen (Urteil vom 18.10.2011, C-34/10)

Art. 6 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. 7. 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen ist wie folgt auszulegen:

EuGH, RIW 2012, 50-55 (Urteil vom 18.10.2011, C-34/10)

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