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WRP 2005, 616
BGH 
Markenrecht: Lila-Schokolade (Urteil vom 07.10.2004, I ZR 91/02)

a) Ist eine Farbmarke lediglich aufgrund eines bei den Eintragungsunterlagen befindlichen Farbmusters eingetragen worden, so ist der Verletzungsrichter an die Eintragung der Marke gebunden, wenn er den geschützten Farbton für die von ihm vorzunehmende Beurteilung der Verwechslungsgefahr aufgrund des unstreitigen Parteivortrags im Verletzungsverfahren hinreichend bestimmen kann.

BGH, WRP 2005, 616-620 (Urteil vom 07.10.2004, I ZR 91/02)

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