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Wettbewerb
29.07.2013
Wettbewerb
Europäische Kommission: Kartellrecht: Konsultation zu Safe-Harbour-Bestimmungen (De-minimis-Bekanntmachung)

Die Kommission hat am 11. 7. 2013 eine bis zum 3. 10. 2013 laufende Konsultation eingeleitet, die der Aktualisierung der derzeitigen De-minimis-Bekanntmachung dienen soll. Ihr Vorschlag soll Kohärenz mit anderen kürzlich überarbeiteten Wettbewerbsvorschriften, insbes. mit der Vertikal- und der Horizontal-GVO aus 2010 (s. IP/10/445, MEMO/10/138, IP/10/1702, MEMO/10/676) und dem EuGH-Urteil Rs. C-226/11, Expedia gewährleisten; im Hinblick auf das Urteil wird klargestellt, dass Vereinbarungen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken, stets als eine spürbare Beschränkung angesehen werden. Konsultation: ec.europa.eu/competition/consultations/2013_de _minimis_notice/index_en.html.

Kommission, PM vom 11. 7. 2013 - IP/13/685

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