Europäische Kommission: Staatliche Beihilfen: Eingehende Prüfung der Befreiung großer Stromverbraucher von Netzentgelten in Deutschland
Die Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die Befreiung großer Stromverbraucher von Netzentgelten in Deutschland (§ 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung) seit 2011 eine staatliche Beihilfe darstellt. Sollte dies der Fall sein, wird die Kommission prüfen, ob die Befreiung, die durch die Letztverbraucher finanziert wird (§-19-Umlage) zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen in der EU führen könnte oder ob sie gerechtfertigt werden kann. Beihilfenregister Nr. SA.34045.
Kommission, PM vom 6.3.2013 - IP/13/191
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