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Wirtschaft
18.05.2014
Wirtschaft
EU-Kommission: Corporate Governance: Empfehlung („Comply or Explain“)

Die Kommission hat am 9. 4. 2014 eine Empfehlung zur Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung („Comply or Explain“) abgegeben, deren Ziel es ist, den Mitgliedstaaten, den für die nationalen Corporate-Governance-Kodizes zuständigen Stellen, Unternehmen und sonstigen Betroffenen Leitlinien an die Hand zu geben, mit denen die allgemeine Qualität der Erklärungen zur Unternehmensführung (Art. 20 Richtlinie 2013/34/EU) verbessert werden soll. Empfohlen wird u. a., dass klar unterschieden wird, in welchen Punkten nicht vom Kodex abgewichen werden darf, in welchen Punkten der Grundsatz „Comply or Explain“ gilt und welche Punkte allein auf Freiwilligkeit beruhen. Die Unternehmen sollten die Website mit den Angaben zu den Corporate-Governance-Regelungen im Lagebericht nennen auch wenn sie bereits über andere in der Richtlinie 2013/34/EU vorgesehene Wege Informationen bereitstellen. Im Rahmen der bestehenden Überwachungsmechanismen auf nationaler Ebene ist ein effizientes Monitoring erforderlich.

Die Empfehlung ist veröffentlicht: ABl. EU 2014 L 109/43


 

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