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Wirtschaft
29.07.2013
Wirtschaft
Europäische Kommission: Bankenunion: Einheitlicher Abwicklungsmechanismus

Die Kommission hat am 10. 7. 2013 einen Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) für die Bankenunion vorgeschlagen. Das Verfahren würde den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) (IP/12/953) ergänzen, der Ende 2014 beginnen soll. Ab dann wird die EZB Banken im Euroraum und in anderen Mitgliedstaaten, die an der Bankenunion teilnehmen, direkt beaufsichtigen. Für den SRM würden die materiellen Bestimmungen für die Sanierung und Abwicklung von Banken gelten, die im Rahmen der Bankenunion verabschiedet werden sollen. Der EU-Rat der Finanzminister hat sich am 27. 6. auf ein allgemeines Konzept geeinigt (MEMO/13/601). Auf der Europäischen Ratstagung vom 27./28. 6. 2013 haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs das Ziel gesetzt, sich bis Ende 2013 auf einen Mechanismus zu einigen, der vor Ende der Legislaturperiode des EP 2014 verabschiedet und damit ab Januar 2015 zusammen mit der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken angewandt werden könnte. Die bis dahin für eine Bankenkrise weiterhin geltenden nationalen Regeln sollen zunehmend in Richtung anerkannter Abwicklungsprinzipien konvergieren, d. h. bei Verlusten sollen verstärkt die Anteilseigner und Gläubiger herangezogen werden. Diesem Ziel dienen überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen (s. IP/13/672) und die Möglichkeit, Banken über den ESM direkt zu rekapitalisieren. S. a. MEMO/13/675.

Mehr: http://ec.europa.eu/internal_market/finances/banking-union/index_de.htm

Kommission, PM vom 10. 7. 2013 - IP/13/674

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