EuGH (Anhängige Verfahren): Medizinprodukte: Haftet der mit der Überwachung beauftragte TÜV bei schuldhafter Pflichtverletzung betroffenen Patienten unmittelbar und uneingeschränkt?
EuGH Rs. C-219/15 BGH,
Einreichung am 13. 5. 2015, Elisabeth Schmitt/TÜV Rheinland LGA Products GmbH
Ist es Zweck und Intention der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (ABl. L 169, S. 1), geändert durch Richtlinie 2007/47/EG (ABl. L 247, S. 21), dass die mit dem Audit des Qualitätssicherungssystems, der Prüfung der Produktauslegung und der Überwachung beauftragte benannte Stelle bei Medizinprodukten der Klasse III zum Schutz aller potentiellen Patienten tätig wird und deshalb bei schuldhafter Pflichtverletzung den betroffenen Patienten unmittelbar und uneingeschränkt haften kann?
Ergibt sich aus den genannten Nummern des Anhangs II der Richtlinie 93/42/EWG, dass der mit […] der Überwachung beauftragten benannten Stelle bei Medizinprodukten der Klasse III (-) eine generelle oder zumindest anlassbezogene Produktprüfungspflicht obliegt? (-) eine generelle oder zumindest anlassbezogene Pflicht obliegt, Geschäftsunterlagen des Herstellers zu sichten und/oder unangemeldete Inspektionen durchzuführen?