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Wirtschaft
27.05.2014
Wirtschaft
Finanzsektor; Institutionelles Recht; Bankenaufsicht
EZB: Konsultation zu VO-Entwurf über Bankaufsichtsgebühren

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 27. 5. 2014 den Entwurf einer Verordnung der EZB über Aufsichtsgebühren zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Im November 2014 übernimmt die EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism ‒ SSM) die Bankenaufsicht im Euroraum. Bis zu 130 Institute werden direkt vom SSM beaufsichtigt. Für die Beaufsichtigung von kleineren Banken arbeitet der SSM mit den nationalen zuständigen Behörden zusammen. Gemäß der VO (EU) Nr. 1024/2013 über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Verordnung) ist die EZB verpflichtet, von den direkt und indirekt beaufsichtigten Banken eine jährliche Aufsichtsgebühr zu erheben, um ihre Ausgaben für die Aufsicht zu decken. Für 2015 belaufen sich diese Aufwendungen schätzungsweise auf rund 260 Mio Euro.

Der VO-Entwurf legt die Methodik fest für:
1) die Festsetzung des Gesamtbetrags der jährlichen Aufsichtsgebühr;
2) die Berechnung des von jeder beaufsichtigten Bank oder Bankengruppe zu entrichtenden Betrags;
3) die Einziehung der jährlichen Aufsichtsgebühr.

Der genaue Betrag kann zwar erst 2015 bestätigt werden, eine vorläufige Analyse zeigt jedoch, dass die Aufsichtsgebühr für eine direkt beaufsichtigte Bank zwischen 150 000 Euro und 15 Mio Euro liegen kann, wobei die meisten Banken zwischen 0,7 Mio und 2 Mio Euro zu entrichten haben. Gleichermaßen kann der von rd. 75 % der kleineren, indirekt beaufsichtigten Banken zu zahlende Betrag zwischen 2 000 und 7 000 Euro pro Jahr liegen, während er bei größeren Banken in dieser Kategorie rd. 200 000 Euro betragen kann.

Kommentare zur Konsultation können bis zum 11. 7. 2014 abgegeben werden. Die Konsultationsdokumente, einschließlich des VO-Entwurfs, eines erläuternden Berichts und eines FAQ-Dokuments sind im Abschnitt „Banking Supervision“ der EZB-Website abrufbar. Die EZB wird am 24. 6. 2014 in Frankfurt am Main eine öffentliche Anhörung zu den Konsultationsdokumenten abhalten. Auf der EZB-Website (unter „Banking Supervision“) wird ein Webcast von der Anhörung bereitgestellt sowie Informationen zum Anmeldeverfahren für die Anhörung und zur Einreichung von Kommentaren veröffentlicht.

Quelle: EZB, PM v. 27. 5. 2014

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