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Wirtschaft
18.03.2014
Wirtschaft
EU-Parlament: Plenartagung 10.-13.03.2014

Die Ereignisse in der Ukraine und die Datenschutzreform dominierten die Plenartagung. Außerdem verabschiedete das EP zwei Initiativberichte zur Arbeit der Troika und billigten strengere Regeln bei Geldwäsche. Die Kommissionsvorschläge für eine Saatgutverordnung sowie zur Definition von Nanopartikeln in Lebensmitteln lehnte das Plenum ab (REF: 20140313STO38908). Die verabschiedeten Legislativvorschläge werden konsolidiert und an das nächste Parlament übergeben.

  • Bekämpfung von Geldwäsche: Nach der vom EP verabschiedeten Neuregelung werden die wirtschaftlich Berechtigten von Firmen und anderen Rechtsformen wie z. B. Trusts, Stiftungen oder Holdings in öffentlichen, miteinander verbundenen EU-Zentralregistern erkennbar gemacht. Von Banken, Finanzinstitutionen, Rechnungsprüfern, Rechtsanwälten, Buchhaltern, Steuerberatern, Immobilienmaklern und Spielcasino-Betreibern wird mehr Wachsamkeit bei verdächtigen Geldtransfers ihrer Kunden erwartet. Wenn ausländische - und neu: auch inländische - "politisch exponierte Personen" risikoreiche Geschäfte tätigen, sollen angemessene Maßnahmen ergriffen werden, mit denen die Herkunft des Vermögens und der Gelder bestimmt werden kann (REF: 20140307IPR38110).
  • Datenschutz: Das EP hat in erster Lesung über das Datenschutzpaket abgestimmt (Entwurf einer VO, die den Großteil der Verarbeitung personenbezogener Daten im öffentlichen und privaten Sektor abdeckt, sowie einer Richtlinie, die die Verarbeitung zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten betrifft). Die neuen Regeln umfassen das Recht auf Löschung und neue Grenzen des "Profiling". Jeder Internetserviceprovider, der personenbezogene Daten verarbeiten will, muss die frei erteilte, gut informierte und ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person erhalten. Eine Firma (z. B. eine Suchmaschine, ein soziales Netzwerk oder ein Cloud-Storage-Serviceprovider), die persönliche Daten eines EU-Bürgers einem Drittland übermitteln will, benötigt eine vorherige Genehmigung einer nationalen Datenschutzbehörde. Die Geldbußen sollen auf bis zu 100 Mio Euro oder 5 % des weltweiten Umsatzes erhöht werden (REF: 20140307IPR38204).
  • Pauschalreise: Die vom EP verabschiedete Überarbeitung der Richtlinie 90/314/EWG soll die Definition der Pauschalreisen um Reiseplanungen erweitern, die aus verschiedenen Bausteinen bestehen; Reisende sollen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, wenn ihr Reisearrangement keine Pauschalreise ist und deshalb auch nicht dasselbe Schutzniveau gewährleistet ist (REF: 20140310IPR38524).

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