Der BFH hat mit Urteil vom 15.1.2019 – II R 39/16 - entschieden: Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Vermögen der Gesamthand nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich dadurch der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert.
Das BAG hat mit Urteil vom 27.2.2019 – 10 AZR 341/18 – wie folgt entschieden:
1. § 315 Abs. 1 BGB setzt grundsätzlich eine ausdrückliche oder konkludente rechtsgeschäftliche Vereinbarung voraus, dass eine Partei durch ...
LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 16.5.2019 – 17 Ta (Kost) 6039/19 – wie folgt entschieden:
Macht der Betriebsrat die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds zur Teilnahme an einer Schulung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG geltend und ...
Die Schwarmfinanzierung in Deutschland verzeichnet auch nach Einführung des Kleinanleger-Schutzgesetzes ein hohes Wachstum. In den 30 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 2015 konnten die