EuGH (Anhängige Verfahren): Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen – neue staatliche Beihilfe?
EuG Rs. T-576/15
Klage, Einreichung am 1. 10. 2015, VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V./Europäische Kommission
Der Kläger beantragt,
– den Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. 11. 2014 in dem Verfahren „Staatliche Beihilfe SA.33995 (2013/C) (ex 2013/NN) – Deutschland, Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen“ C(2014)8786 final, veröffentlicht im Amtsblatt (ABl. L 250, S. 122 vom 25. 9. 2015) insoweit gemäß Art. 264 AEUV für nichtig zu erklären, als
– die Beklagte in Art. 1 und Art. 3 Ziffer 1 des Beschlusses die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie die Begrenzung der EEG-Umlage nach dem EEG 2012 als eine neue Beihilfe qualifiziert und
– die Beklagte in Art. 2, Art. 3 Ziffer 2, Art. 6 und Art. 7 die Unvereinbarkeit der besonderen Ausgleichsregelung mit dem Binnenmarkt feststellt und die Rückforderung der Beihilfe anordnet