Der Finanzausschuss hat am 12.12.2018 zwei Anträge von Oppositionsfraktionen für eine weitere Regulierung der Finanzmärkte zum Schutz vor neuen krisenhaften Entwicklungen abgelehnt.
Mit Bitte um Stellungnahme hat der International Accounting Standards Board (IASB) den Standardentwurf ED/2018/2 "Zu berücksichtigende Kosten bei der Beurteilung belastender Verträge (Vorgeschlagene
Generalanwältin Sharpston schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:
– Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht in Verfahren, die einen Steuerpflichtigen wie den Związek Gmin Zagłębia Miedziowego w Polkowicach (Gemeindeverband des Kupfer-Reviers mit Sitz in Polkowice) betreffen, das nationale Recht soweit möglich auf solche Weise auslegen muss, dass sichergestellt ist, dass die Abzüge lediglich in Bezug auf den Teil der Vorsteuer erfolgen, der objektiv widerspiegelt, inwieweit die Eingangsaufwendungen für die wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen verwendet wurden.
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Im Spannungsfeld von unternehmerischer Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung. Die Würzburger Europarechtstage 2018 unter der Leitung von Prof. Dr. Isabel Feichtner, Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger sowie Prof. Dr. Christoph Teichmann (Universität Würzburg) widmeten sich dem Problemkreis „Corporate Social Responsibility“ ...
Die BaFin hat Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Abs. 8 Geldwäschegesetz (GwG) veröffentlicht. Diese gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter ihrer Aufsicht stehen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise geben konkretisierende Hinweise ...
Am 24. und 25. 9. 2018 fanden zum nunmehr zehnten Mal an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer die Speyerer Europarechtstage statt. Die Tagung, die unter der wissenschaftlichen Leitung von Herrn Professor Dr. Wolfgang Weiß steht, ...
Ein Urteil des Kammergerichts Berlin betrifft nicht die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wonach Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen erlaubnispflichtig sind (BB 2018, 2705 mit BB-Komm. Conreder sowie krit. Würdigung von Krimphove, BB 2018, 2691 - BB-Schwerpunktheft "Finance") . Dies stellt die Bundesregierung ...
Der BFH hat mit Beschluss vom 22.11.2018 – II B 8/18 - entschieden:
1. Den Formwechsel eines Einzelunternehmens in eine Ein-Mann-GmbH sieht § 191 Abs. 1 UmwG nicht vor. Durch die Beurkundung eines solchen Formwechsels eines grundbesitzenden Einzelunternehmens kann die Entstehung von Grunderwerbsteuer nicht vermieden werden.
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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt die mit der sog. zweiten Aktionärsrechterichtlinie verfolgten Zielsetzungen sowie die im Referentenentwurf vorgesehene Einbettung in das dualistische