Der BFH hat mit Urteil vom 20.3.2019 – X K 4/18 - entschieden:
1. Ein isoliertes Verfahren auf Bewilligung von PKH stellt ein Gerichtsverfahren i. S. von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Dagegen ist eine sich hieran anschließende Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung ein Rechtsbehelf, der auf die Fortführung des ursprünglichen Verfahrens gerichtet ist.
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Das BMF ändert den UStAE auf Grund der Grundsätze der BFH-Urteile vom 30.8.2017 – XI R 37/14 – und 2.8.2018 – V R 21/16. Danach erfolgt die Teilnahme an Turnieren zur Erzielung von platzierungsabhängigen Preisgeldern nicht im Rahmen eines Leistungsaustausches. Dem folgt die Finanzverwaltung unter Aufgabe ihrer zuvor abweichenden Rechtsauffassung.
Der BFH hat mit Beschluss vom 26.3.2019 – VIII R 36/15 - entschieden: Die Möglichkeit des Berechtigten einer Lebensversicherung, deren Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Anlagestocks abhängt, aus mehreren standardisierten Anlagestrategien zu wählen, begründet allein keine mittelbare Dispositionsbefugnis i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG.
Der BFH hat mit Urteil vom 11.12.2018 – VIII R 11/16 - entschieden:
1.Ob eine gewerblich geprägte Oberpersonengesellschaft aus einer gewerblich geprägten Unterpersonengesellschaft einen Gewinnanteil i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG samt darin enthaltener gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG steuerfreier Einnahmen bezieht oder diese Einnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei der Oberpersonengesellschaft als Tätigkeitsvergütung zu qualifizieren ist, betrifft verfahrensrechtlich die eigenständigen Feststellungen des Gewinnfeststellungsbescheids zur Einkunftsart und zum Vorliegen steuerfreier Einnahmen gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 EStG oder § 3 Nr. 40a EStG. Diese Feststellungen sind insoweit untrennbar miteinander verbunden.
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt aufgrund von § 10d Abs. 2 S. 3 KWG, die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers mit Wirkung zum 1.7.2019 auf 0,25
Ab 21.7.2019 gilt europaweit die EU-Prospektverordnung. Sie soll für mehr Anlegerschutz sorgen: durch bessere Informationen bei Angebot und Zulassung im Wertpapierhandel an den Börsen. Die vom Bundestag dazu beschlossenen innerstaatlichen Änderungen hat der Bundesrat ...
Das BAG hat mit Urteil vom 7.2.2019 – 6 AZR 44/18 – wie folgt entschieden:
1. § 24 Abs. 1 Nr. 5 BzTV-N BW sichert das zum Zeitpunkt der Überleitung in den BzTV-N BW am 1. Januar 2006 erreichte Vergütungsniveau durch die ...